Pflege- und Sozialpolitik
Infektionsschutz ist nicht allein Aufgabe der Pflege: Bürokratie und fehlende Refinanzierung belasten die Einrichtungen
Während die Corona-Schutzverordnungen in den Einrichtungen der Langzeitpflege mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz weiterhin umgesetzt werden müssen, ist deren Refinanzierung in Teilen ausgelaufen. Träger, wie die Stiftung Haus Lindenhof im Ostalbkreis sowie den Kreisen Göppingen und Heidenheim befürchten, dass Zusatzaufgaben dauerhaft vom Einrichtungspersonal gestemmt werden müssen. Auf mehr Bürokratie folgt weniger Personal und damit weniger Zeit für die Versorgung von Pflegebedürftigen.
Am 8. September 2022 stimmt der Bundestag über das geänderte Infektionsschutzgesetz ab. Einrichtungen der Langzeitpflege müssen weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und Dokumentation der Vorgänge, umsetzen. Bis Juni 2022 konnten Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Coronamaßnahmen entstanden, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das ist durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich.
Zusätzliche Aufgaben erschweren ohnehin prekäre Personalsituation
Dr. Achim Hollenbach, Bereichsleiter Wohnen und Pflege im Alter der Stiftung Haus Lindenhof sagt: „Während Corona in der Mitte der Gesellschaft keine Rolle mehr zu spielen scheint, ist die Pandemie in der Pflege noch lange nicht vorbei. Unsere Mitarbeitenden arbeiten seit zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus.
Die Vorgaben durch das ab Oktober geltende geänderte Infektionsschutzgesetz erzeugen einmal mehr Bürokratie und belasten unsere Beschäftigten. Wir fordern eine Entlastung der Pflege durch die dauerhafte und sichere Refinanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen.
Es braucht außerdem eine gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität. Der notwendige Schutz vulnerabler Personen ist nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege.“