Allgemeine Erläuterung
Das Selbstverständnis der Stiftung Haus Lindenhof ist von Werten geprägt, die sich in der täglichen Arbeit widerspiegeln. Dazu zählen eine vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit, die von gegenseitiger Wertschätzung getragen wird. Nach der EU-Richtlinie 2019/1937 ist auch die Stiftung Haus Lindenhof dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal, die Hinweisgebermeldestelle, einzurichten. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb der Stiftung Haus Lindenhof eingehalten werden.
Unser Bestreben ist es, einen anonymen Meldeweg für die Entgegennahme von Hinweisen auf Regelverstöße oder seriöse Verdachtsfälle zu eröffnen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass dem Hinweisgeber keine negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, solange es sich nicht um böswillige oder missbräuchliche Meldungen handelt. Beispiele werden untenstehend ausgeführt.
Hinweisgeber übernehmen Verantwortung und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Die Stiftung Haus Lindenhof verbietet in diesem Zusammenhang jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen.
Damit Fehltritte erfasst werden können, wurde eine externe Stelle berufen, um den Richtlinien des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden. Die Hinweisgeberstelle wird durch die Interne Revision in Stuttgart geführt und stellt damit eine unbefangene Meldestelle dar. Falls Ihnen Missstände auffallen, können Sie diese dorthin anonym melden.
Transparenz, Kollegialität, Offenheit und Menschlichkeit gehören zu unserer Kultur.
Jeder unserer Mitarbeiter trägt mit seiner Arbeit und seinem Verhalten einen wichtigen Teil dazu bei. Deshalb möchten wir sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit hat, Verstöße offenzulegen.